Fenster und Haustüren haben eine begrenzte Lebensdauer. Irgendwann kommt der Punkt wo ein Austausch der Fenster und/oder Haustüre sinnvoll ist. Neue haben eine bessere Wärmedämmung, sind luftdichter und haben eine bessere Schalldämmung.
Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
Fenster und/oder Haustüren können sowohl als Einzelmaßnahme oder im Zuge einer kompletten Sanierung gefördert werden.
Bei einer Einzelmaßnahme betragen die maximalen förderfähigen Kosten pro Jahr und Wohneinheit 30.000 €.
Bei Vorliegen eines iSFP (Individueller Sanierungsfahrplan) erhöhen sich die maximalen förderfähigen Kosten pro Jahr und Wohneinheit auf 60.000 €.
Brauche ich einen Energieberater?
Wenn Fördermittel zum Tausch der Fenster und/oder der Haustüre beantragt werden sollen, dann ja.
Was kostet mich der Energieberater?
Mein Honorar als Energieberater für Fachplanung, Fördermittelbeantragung und Baubegleitung beträgt 3% der förderfähigen Investitionssumme, mindestens jedoch 300 € und wird zu 50% gefördert.
Hier zwei Beispiele:
Beispiel 1:
Familie Mustermann möchte sich für 6200 € ein paar neue Fenster einbauen lassen. Es liegt kein iSFP (Individueller Sanierungsfahrplan) vor.
Familie Mustermann wird 15% als Zuschuss erhalten, also 6200 € x 0,15 = 930 €
Familie Mustermann wird keine 5% als Bonus-Zuschuss erhalten, da kein iSFP vorliegt.
Mein Honorar als Energieberater beträgt 3% der förderfähigen Investitionssumme, mindestens jedoch 300 €. In diesem Beispiel sind 3% von 6200 € = 186 €. Also stelle ich den Mindestbetrag von 300 € in Rechnung
Investitionsumme: | 6200 € |
Kosten Energieberater: | 300 € |
Der Kunde zahlt vorab: | 6500 € |
abzgl. Zuschuss für Fenstertausch (15%): | -930 € |
abzgl. Bonus-Zuschuss für vorliegenden iSFP (5%): | -0 € |
abzgl. Zuschuss für Energieberater (50%): | -150 € |
Der Kunde zahlt tatsächlich: | 5420 € |
Beispiel 2:
Familie Mustermann möchte sich jetzt für 15400 € alle Fenster neu einbauen lassen. Es liegt hier ein iSFP (Individueller Sanierungsfahrplan) vor.
Familie Mustermann wird 15% als Zuschuss erhalten, also 15400 € x 0,15 = 2310 €
Familie Mustermann wird 5% als Bonus-Zuschuss erhalten, da ein iSFP vorliegt, also 15400 € x 0,05 = 770 €
Mein Honorar als Energieberater beträgt 3% der förderfähigen Investitionssumme, mindestens jedoch 300 €. In diesem Beispiel sind 3% von 15400 € = 462 €.
Investitionsumme: | 15400 € |
Kosten Energieberater: | 462 € |
Der Kunde zahlt vorab: | 15862 € |
abzgl. Zuschuss für Fenstertausch (15%): | -2310 € |
abzgl. Bonus-Zuschuss für vorliegenden iSFP (5%): | -770 € |
abzgl. Zuschuss für Energieberater (50%): | -231€ |
Der Kunde zahlt tatsächlich: | 12551 € |
>> Wichtig: Der Zuschuss für die neuen Fenster oder die Haustüre muss immer vor Beginn der Sanierungsmaßnahme beantragt werden. Bereits begonnene Sanierungsmaßnahmen sind nicht mehr förderfähig. <<
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Hinweis:
Zur besseren Lesbarkeit wurden die hier genannten Informationen gekürzt. Daher gibt es keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Siehe dazu -> Haftungsausschluss